Und wieder haben es Betrüger geschafft, eine neue Abzock-Masche zu entwickeln. Diesmal trifft es Paypal-Kunden, genauer gesagt: Privatverkäufer, die über Paypal die Bezahlung abwickeln. Eigentlich eine bekanntlich sichere Sache. Paypal ist mittlerweile eine der beliebtesten Online-Zahlungsformen, allein in Deutschland nutzen 19 Millionen Menschen den Bezahldienst. „Ich dachte, dass man nicht betrogen werden kann, dass das Geld sicher ist“, sagt Katharina Gerstmeier, die durch die Betrugsmasche 300 Euro verlor. Und das soll es auch sein: Paypal schreibt die Überweisungen von Papal-Kunde zu Paypal-Kunde in Sekundenschnelle gut, schneller als eine Banküberweisung. Darüber hinaus wirbt das Unternehmen damit, dass es einen Käuferschutz und auch einen Verkäuferschutz bei dieser Bezahlmethode gibt. Bei Verkäufen oder Waren, die nicht in Ordnung sind, wird das Geld durch Papal sofort zurückgebucht.
Gauner kaufen gehackte Paypal-Zugangsdaten illegal im Darknet
Doch Gauner nutzen neuerdings fremde Accounts, derer Login-Daten sie sich habhaft gemacht haben, um so den Verkäuferschutz zu umgehen und ahnungslose Verkäufer abzuzocken. So geschehen etwa bei Michael Nischt. Der 36-Jährige nutzt Paypal schon seit sechs Jahren für seine privaten Verkäufe, zum Beispiel über den Ebay Kleinanzeigenmarkt. Als er über eine Kleinanzeige seinen Laptop – ein ein MacBook Pro – im per Kleinanzeige verkaufte, bot er wieder den Online-Bezahldienst Paypal zur Abwicklung an. Um auf Nummer sicher zu gehen, verschickte er den Computer auch erst, als das Geld dafür auf seinem Paypal-Konto gutgeschrieben war. „Für meine Begriffe war der Käufer vertrauenswürdig. Nachdem wir uns auf den Preis geeinigt hatte, habe ich Minuten später schon eine Nachricht von PayPal bekommen: Geld ist eingegangen. Danach war der Fall für mich abgeschlossen“, erzählt Michael Nischt.
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Gehacktes Paypal-Konto + falsche Lieferadresse = Verlust des Verkäuferschutzes
Und doch wurde der Rüsselsheimer Opfer der Betrugsmasche: Das Geld kam von einem gehackten Paypal-Konto. Einzige Hürde der Betrüger: Sie müssen eine andere Lieferadresse angeben. „In der Bezahlnachricht von PayPal stand ein Hinweis mit der Adresse, wo ich das MacBook hinschicken sollte. Diese Adresse hatte der Käufer mir auch per WhatsApp noch einmal zugeschickt. Ein Blick in die Transaktionsdetails wäre für Michael Nischt besser gewesen: Denn die Adresse stimmte nicht mit der beim Paypal-Bezahlkonto hinterlegten überein. In den AGB von PayPal heißt es dazu: Wenn (…) der Verkäufer den Artikel an eine andere als auf der Seite „Transaktionsdetails“ angegebene Adresse versendet, gilt der Verkäuferschutz nicht.
Somit hatte Michael Nischt seinen Verkäuferschutz verwirkt – und das geld war weg. Natürlich hatte sich der Besitzer des gehackten Kontos bei Paypal gemeldet und Papal hatte den Betrag von 2305 Euro wieder zurück gebucht. Und der Laptop war ebenfalls futsch.
Paypal-AGB schließen Verkäuferschutz in bestimmten Fällen aus
Michael Nischt ist allerdings kein Einzelfall, der im irrtümlichen Glauben an seinen Verkäuferschutz auf die Masche der Betrüger hereinfiel. Katharina Gerstmeier bot im Internet Gutscheine im Wert von 300 Euro eines Elektroartikel-Martes an, da die schwangere Frau das Geld lieber für Babykleidung ausgeben wollte. Als man ihr 290 Euro bot, zögerte sie nicht lange. „Ich hätte eigentlich gar nicht gedacht, dass so viel geboten wird. Aber das Angebot habe ich dann dankend angenommen“, so die 30-Jährige. Der Betrüger gab an, kein eigenes Paypal-Konto zu haben und das seines Onkels nutzen zu wollen. Auch Katharina Gerstmeier erhielt das Geld von einem gehackten Paypal-Konto. Ihr Pech: Für den Verkauf von Gutscheinen gibt es bei Paypal gar keinen Verkäuferschutz, wie in den AGB festgehalten. Der Bezahldienst buchte das Geld zurück, um den geschädigten Kontobesitzer zu entschädigen – und Katharina Gerstmeier und ihr Mann blieben auf dem Gesamtschaden sitzen: keine Gutscheine und kein Geld.
„Paypal sollte in Kenntnis dieser Masche nachbessern“
Für den stern TV-IT-Sicherheitsexperten Tobias Schrödel trägt Paypal an dieser erfolgreichen Betrugsmasche eine Mitschuld. Er sagt: „PayPal wirbt mit Sicherheit. Der Verkäufer- und Käuferschutz funktioniert auch gut, solange sich alle an die Regeln halten. Das tun Betrüger aber einfach nicht. Und da sollte PayPal nachbessern, denn so etwas wie eine falsche Lieferadresse im Bemerkungsfeld, können die bemerken, das müssten sie bloß reinprogrammieren. Und das tun sie nicht.“
Solange das nicht geschieht, sollten private Verkäufer aufmerksam bleiben, vor allem wenn es um Werte von mehreren Hundert Euro geht. Die Tipps von Tobias Schrödel dazu haben wir hier noch einmal zusammengestellt:
- Über Verkäufer- und Käuferschutz genau informieren
Paypal informiert ausführlich über die Bedingungen, unter denen der Verkäufer- und Käuferschutz greift. Nehmen Sie sich diesen Moment Zeit, um die Voraussetzungen durchzulesen – in Ihrem eigenen Interesse. Hier kommen Sie zu der entsprechenden Paypal-Seite Verkäuferschutz / Käuferschutz
- Immer offizielle Paypal-Angaben nutzen
Sie als Verkäufer sollten Waren niemals an eine andere, als die im jeweiligen Paypal-Account Ihres Kunden angegebene Adresse (unter „Transaktionsdetails“) versenden – egal, welches Argument Ihnen geliefert wird. Sollte keine Adresse angegeben sein, fordern Sie, dass diese dort vom Käufer nachgetragen wird. Aufgepasst: Betrüger schreiben die „falsche Adresse“ meist in das Feld für Bemerkungen!
- Artikel immer verschicken
Auch sollten Sie sich nicht darauf einlassen, eine persönliche Übergabe von Geld oder insbesondere der verkauften Ware vorzunehmen. Denn auch dann greifen weder Käufer- noch Verkäuferschutz von Paypal.
- Nie den Standardweg verlassen
„PayPal bietet zwei Arten der Überweisung an“, erklärt IT-Experte Tobias Schrödel „Eine offizielle für Online-Geschäfte und eine für Freunde und Verwandte. Die offizielle dient dem Verkäufer- und Käuferschutz und ist kostenpflichtig. Sobald man bei einem Verkauf auf die Bezahlung für Freunde und Familie umgelotst wird, weil derjenige sich angeblich die Überweisungsgebühren sparen will, sollte man hellhörig werden. Denn dann verliert man auch den Käuferschutz.
Deshalb gilt: Nie den Standardweg verlassen! Sobald jemand den Standard-Abwicklungsweg oder den vom System vorgegebenen Weg verlassen will, ist Vorsicht geboten.
- Gutscheine ohne PayPal-Zahlung anbieten
Wer Gutscheine online – beispielsweise über Ebay – verkaufen möchte, der sollte die Bezahlung per Paypal gar nicht erst anbieten, denn damit verwirkt er sein Anrecht auf Verkäuferschutz laut Paypal-AGB: „Wenn ich sowas verkaufe, dann am besten über die klassische Überweisung, auch wenn das zwei oder drei Tage dauert. Das ist nämlich für mich als Verkäufer viel sicherer.“
- Bei größeren Geschäften stets die AGB durchlesen
Wer im Internet – egal auf welcher Plattform – Waren verkauft, die einen richtigen Wert haben (Fahrrad, Laptop, Smartphone etc.), der sollte sich unbedingt die Mühe machen und die AGBs der Plattform durchlesen, um sicher zu gehen, dass das Geschäft sicher abgewickelt werden kann.
- Und wie sicher ist Ihr Account noch?
Überprüfen Sie am besten regelmäßig über den kostenlosen Test des BSI oder des Hasso-Plattner-Instituts, ob Ihre Accountdaten – etwa von Paypal – schon gehackt wurden und womöglich für Betrüger im Internet zugänglich sind. Inzwischen sind davon leider Millionen illegal in Umlauf gekommen. Ein drittes Angebot dieser Art ist diese amerikanische Websites zur Überprüfung.
So erstellen Sie sichere Passw… 10 Tipps (2084844)