Frankfurt/Main – Mündliche Krankmeldung ist meist ausreichend

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Per Anruf oder E-Mail, Fax oder SMS: Wenn Arbeitnehmer sich krankmelden, sind sie per Gesetz nicht an eine bestimmte Form gebunden. Darauf weist der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte hin. Im Grunde müssen kranke Mitarbeiter den Chef nicht persönlich informieren – das kann auch ein Kollege übernehmen. Allerdings müssen Arbeitnehmer sicherstellen, dass die Information beim Arbeitgeber ankommt.
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