Tipps und Preisübersicht: So wappnen Sie sich gegen die Abzocke durch einen Schlüsseldienst

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Seriöse Schlüsseldienste kennen

Vergleichen Sie jetzt schon verschiedene Schlüsseldienst-Anbieter und holen Sie sich Kostenvoranschläge ein. Informieren Sie sich, ob der Anbieter ihrer Wahl ortansässig ist. Auch manche Polizeidienststellen, die mit Schlüsseldiensten zusammenarbeiten, und Handwerkskammern geben Auskunft darüber, welche Firmen seriös arbeiten und kostengünstig sind. Auch die Verbraucherzentralen bieten Unterstützung. Welche Richtwerte für das Türöffnen in Deutschland gelten, sehen Sie unten in der Tabelle.

Die Nummern Ihrer Wahlschlüsseldienste dann im Handy abspeichern und zusätzlich einen Zettel mit den besten Anbietern unter die Fußmatte legen. 

Unseriöse Dienstleister erkennen

Meiden Sie Unternehmen, die zum Beispiel „AAA“ oder „000“ vor dem Firmennamen stehen haben. Diese Anbieter sind oft unseriös und versuchen sich den besten Platz in den Verzeichnissen zu sichern.  Auch bei 0900-Nummern lauert Abzocke.

Experte der eigenen Tür sein

Lassen Sie sich am Besten einen Profizylinder mit Not- und Gefahrenfunktion einbauen oder einen Türknauf. Das verhindert, dass ein von innen steckender Schlüssel das Aufsperren von außen behindert – denn dann wird es komplizierter (und teurer). Probieren Sie auch jetzt schon – oder informieren Sie sich – ob Sie Ihre Tür mit etwas Geschick und einem einfachen Gegenstand im Notfall  selbst öffnen könnten.

Zweitschlüssel deponieren

Der beste Weg: ein Zweitschlüssel. Geben Sie einem Nachbarn, einem Verwandten, Freund oder Kollegen in der Nähe einen Schlüssel. Ihn im Ernstfall von dort zu organisieren erspart Geld und Ärger. 

Schlüsselnotdienste im Test (lang) 15.55Kein Auftrag ohne Kostenangabe

Schildern Sie dem Anbieter am Telefon genau das Problem. Seriöse Schlüsseldienste nennen dann Anfahrtskosten und Stundensätze für die verschiedenen möglichen Lösungen. Macht der Anbieter keine Angaben zu den Kosten, wählen Sie besser eine andere Nummer. 

Kommt Ihnen der Preis vor Ort zu hoch vor oder weicht stark von dem ab, was Ihnen am Telefon genannt wurde? Dann schicken Sie den Handwerker einfach wieder weg. Solange keine Arbeiten ausgeführt wurden, können Sie den Auftrag zurückziehen, ohne dass Kosten entstehen.

Zeugen dabei haben

Organisieren Sie sich jemanden, der zumindest beim Telefonat dabei ist und versuchen Sie sich vorab auf einen Festpreis zu einigen. Im Idealfall wartet jemand mit Ihnen auf den Monteur, damit Ihre Notsituation nicht finanziell schamlos ausgenutzt werden kann.

Zuschläge abwägen

Schlüsseldienste dürfen Zuschläge nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten verlangen. Am Wochenende können das  aber durchaus 100 Prozent Zuschlag sein. Wägen Sie Alternativen ab: Woanders übernachten und einen Handwerker am nächsten Tag bestellen? Selbst eine Hotelübernachtung kann günstiger sein.

Bei Wucherpreisen Anwalt einschalten

Fällt die Rechnung, insbesondere der Zuschlag, um ein Vielfaches höher aus, als marktüblich, kann es sich lohnen, diese im Nachhinein juristisch prüfen zu lassen. So genannter Wucher ist strafbar. Gut möglich, dass der Schlüsseldienst Ihnen dann Geld zurückerstatten muss. Je nach Situation sogar den ganzen Betrag. 

Beachten Sie auch: Es gibt keine Preisvorgaben vom „Verband Deutscher Schlüsseldienste“, wie gerne behauptet wird. Zudem ist das kein seriöser Verband. Drohen Sie auch hier im Zweifel mit dem Anwalt, der diese angebliche Vorgabe oder Wucher juristisch prüft. Gut gestellt ist, wer eine Rechtsschutzversicherung hat. Ansonsten bieten auch die Verbraucherzentralen eine Rechtsberatung für Opfer von Wucherpreisen der Notdienste an. 

Nur Türöffnung verlangen

Wird Ihnen der Wechsel des Türschlosses gegen Mehrkosten empfohlen? Wenn der Handwerker richtig gearbeitet hat, darf das Türschloss bei einer einfachen Öffnung nicht beschädigt worden sein. Legen Sie im Auftrag fest, dass die Tür nur geöffnet wird. Die Auswechslung können Sie im Zweifel auch selbst zu einem späteren Zeitpunkt übernehmen. 

Und: Bevor schweres Gerät zum Einsatz kommt, beispielsweise indem das Schloss aufgebohrt werden soll, sollte der Schlüsseldienst geprüft haben, wie lose die Tür im Schloss sitzt und ob sich die so genannte Falle zurückdrücken lässt. Dafür sollte er vorab mehrere Instrumente eingesetzt haben. Anders: Wenn die Tür verriegelt ist, lässt sich die Falle nicht einfach öffnen. 

Rechnung überprüfen

Prüfen Sie das Auftragsformular genau auf die vereinbarten Leistungen. Auch auf der Rechnung müssen alle Einzelposten wie vereinbart aufgelistet sein. Lassen Sie sie sich im Zweifel noch einmal erläutern. Und: Keine Bezahlung ohne Rechnung!

Diese müssen Sie nur begleichen, wenn die Arbeit korrekt ausgeführt wurde und alle Posten einzeln aufgelistet wurden.  Erscheint die Rechnung ungewöhnlich hoch, kann eine Anzahlung unter Vorbehalt geleistet werden. Nutzen Sie dann Beratungsangebote, wie die Verbraucherzentrale, um die Rechnung prüfen zu lassen. Gegen eine zu hohe Rechnung können Sie im Ernstfall klagen (s. o.)

Im Notfall Polizei verständigen

Sollte der Handwerker Sie unter Druck setzen, etwa indem er Ihnen droht, die Tür zu verschließen: Zögern Sie nicht, die Polizei zu verständigen und Nachbarn hinzuzurufen. Lassen Sie sich nicht zur Zahlung nötigen! 

Weitere Tipps gegen die Abzocke durch Schlüsselnotdienste haben u. a. unter anderem die Verbraucherzentrale und verbraucherschutz.de zusammengestellt.

Preisübersicht

Das kostet eine Türnotöffnung in den einzelnen Bundesländern

Die Verbraucherzentralen haben ermittelt, was eine Türöffnung in den einzelnen Bundesländern durchschnittlich kostet. Daran können Sie sich orientieren, wenn Ihnen ein Schlüsseldienst einen Preis nennt.

Bundeslandtagsüber an Werktagennachts,
sonn- oder feiertags
Bayern71,02118,91
Baden-Württemberg80,84148,93
Berlin77,63140,18
Brandenburg62,10113,92
Bremen61,7085,00
Hamburg67,4298,95
Hessen71,60130,26
Niedersachsen70,34111,29
Nordrhein-Westfalen77,86133,13
Mecklenburg-Vorp.58,9286,27
Rheinland-Pfalz83,61136,92
Saarland82,91120,38
Sachsen63,72101,44
Sachsen-Anhalt64,7890,17
Schleswig-Holstein69,55120,28
Thüringen59,40103,13

Quelle: Verbraucherzentrale.de

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