Jura-Student hatte geklagt: ADHS berechtigt Erwachsene nicht zum Prüfungsrücktritt

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Wer als Erwachsener eine Aufmerksamkeitsdefizitstörung hat, kann nicht wegen dieser Krankheit von Prüfungen zurücktreten. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag mitgeteilt.
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