Urteil des Bundessozialgerichts – Fettabsaugen ist keine Kassenleistung

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Das Absaugen von Fettablagerungen ist weiterhin keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die dauerhafte Wirksamkeit der Methode sei nicht ausreichend gesichert, befand am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 1 KR 10/17 R)
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