EuGH-Urteil zu mangelhaften Brustimplantaten – TÜV Rheinland nicht zu Inspektionen verpflichtet

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Im Streit um die Haftung des TÜV Rheinland für mangelhafte Silikon-Brustimplantate hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Prüfpflichten von Zertifizierungsstellen präzisiert.
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