Artikel-Schlagworte: „Urheberrechtsverstöße“
Raubkopien im Internet angeboten: Mutter haftet
2.350 Euro Abmahnkosten muss eine Ehefrau und Mutter von zwei Söhnen an Musikfirmen wie EMI, Sony, Universal und Warner Deutschland zahlen, wie die Ärztezeitung berichtet. Die Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichtes (OLG) vom 7. Januar 2010 ist noch nicht rechtkräftig.
Über den von der ganzen Familie genutzten Internetanschluss seien insgesamt 964 Musiktitel unerlaubt zum Download angeboten worden. Zugang zu dem Rechner hatten neben dem Ehemann auch die 10 und 13jährigen Söhne. Das OLG begründet seine Entscheidung damit, dass die Inhaberin des Internetanschlusses für den entstandenen Schaden haften muss, ließ aber offen, inwieweit die Ehefrau und Mutter die korrekte Nutzung hätte überwachen müssen. Die Frau bestritt im Verfahren, die mp3-Dateien rechtswidrig angeboten zu haben. Allerdings habe sie auch nicht vorgetragen, wer an ihrer Stelle die Urheberrechtsverstöße begangen haben könnte, so das OLG weiter (Az.: 6 U 101/09)
So, ihr Mütter, Väter, Ehefrauen und Ehemänner: Einmal abgesehen von dem ganzen juristischen Hin und Her: Für rundumkiel liegt die Sache klar. Er vermutet nämlich, dass die Ehefrau und Mutter einfach niemanden verraten will, was ja im Interesse eines weiterhin angestrebten familienorientierten Zusammenlebens mehr als verständlich ist. Nützt aber nach der Entscheidung des OLG´s nichts. Sie haftet nun vermutlich als Inhaberin des Anschlusses. Also, liebe Internetanschlussinhaberinnen und -inhaber: Schaut euch besser einmal genauer an, was eure Söhne, Töchter, Ehefrauen und Ehemänner so alles anbieten. Besser ist das, meint rundumkiel…












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