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Vor Gericht: Veranstalter des Zugspitz-Extremlaufes 2008
(23.11.09) In Gartmisch-Partenkirchen steht seit Montag der Veranstalter eines Extremlaufs vor dem Amtsgericht. Er soll im Jahr 2008 fahrlässig den Tod von zwei Extremläufern verschuldet haben, so die Staatsanwaltschaft München. In weiteren neun Fällen lautet die Anklage auf fahrlässige Körperverletzung.
Bereits am 6. Juli 2009 hatte das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen einen Strafbefehl über 13.500 EUR erlassen. Damit wäre der 54jährige Veranstalter ohne Vorstrafe geblieben. Weil er den Strafebefehl nicht akzeptierte, kommt es jetzt zum Prozess.
Der damalige Lauf auf die Zugspitze war am 13. Juli 2008 von extremen Wetterverhältnissen überschattet worden. Mehrere Läufer mussten mit Unterkühlungen stationär versorgt werden, sie hatten sich wie viele der rund 600 Läufer nur leicht bekleidet auf die 18 Kilometer lange Bergstrecke gemacht.












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