2.350 Euro Abmahnkosten muss eine Ehefrau und Mutter von zwei Söhnen an Musikfirmen wie EMI, Sony, Universal und Warner Deutschland zahlen, wie die Ärztezeitung berichtet. Die Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichtes (OLG) vom 7. Januar 2010 ist noch nicht rechtkräftig. Über den von der ganzen Familie genutzten Internetanschluss seien insgesamt 964 Musiktitel unerlaubt zum Download angeboten [...]
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