Foto: www.pixelio.de (23.11.09) In Gartmisch-Partenkirchen steht seit Montag der Veranstalter eines Extremlaufs vor dem Amtsgericht. Er soll im Jahr 2008 fahrlässig den Tod von zwei Extremläufern verschuldet haben, so die Staatsanwaltschaft München. In weiteren neun Fällen lautet die Anklage auf fahrlässige Körperverletzung. Bereits am 6. Juli 2009 hatte das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen einen Strafbefehl über 13.500 [...]
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