Urteil des Bundessozialgerichts – Fettabsaugen ist keine Kassenleistung

0
543

Das Absaugen von Fettablagerungen ist weiterhin keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die dauerhafte Wirksamkeit der Methode sei nicht ausreichend gesichert, befand am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 1 KR 10/17 R)
Read more on Source