Behörden töten Schweizer Büsi: So streng ist Island

Behörden töten Schweizer Büsi: So streng ist Island

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Weil ein Schweizer Pärchen seine Katze illegal nach Island brachte, musste das Tier sterben. Denn die Einfuhrbestimmungen auf der Insel sind streng. Die Verbotsliste ist lang.

Letzte Woche musste das Büsi eines Schweizer Pärchens auf Island sterben. Die beiden hatten ihre Katze illegal per Fähre nach Island gebracht. Ein einheimischer Tierarzt entdeckte das Tier in der Stadt Höfn und alarmierte den Amtstierarzt. Zwei Stunden später nahm die Polizei die Schweizer fest, der Amtstierarzt schläferte die Katze ein (BLICK berichtete).

Doch ganz unschuldig ist das Paar nicht. Denn wer mit der Fähre nach Island reist, wird auf dem Schiff mehrmals davor gewarnt, ein Tier unangemeldet einzuführen. 2003 gab es schon mal einen ähnlichen Fall. Damals versuchte ein französisches Paar ihr Büsi illegal ins Land zu schleusen. Auch hier wurde die Katze getötet. Doch die isländischen Behörden können auch anders. 2011 büchste eine Katze aus einem Privat-Jet aus. Das Tier wurde nicht einschläfert – ausnahmsweise.

Will man ein Haustier nach Island mitnehmen, braucht es eine Genehmigung des Amtstierarztes. Dafür kommt das Tier zunächst in Quarantäne, die bis zu vier Monate dauern kann.

Strikter Eigenschutz

Die strengen Einreisebestimmungen sollen das empfindliche insulare Ökosystem schützen. Um bedrohlichen Bakterien und Viren vorzubeugen, gibt es eine lange Liste von Importverboten.

So dürfen zum Beispiel keine Lederhandschuhe und -schuhe auf die Insel. Gebrauchte Angel- und Reitausrüstungen können nur nach geprüfter Desinfektion mitgenommen werden. Sättel, Zaumzeug oder Halfter dürfen dagegen überhaupt nicht eingeführt werden.

Aber auch im Inland herrschen strenge Regeln, besonders zum Seuchenschutz. So gibt es 26 Seuchenschutzbezirke, die mittels Zäunen voneinander getrennt sind.

Wer Rinder, Schafe oder Ziegen zwischen den Bereichen transportieren möchte, braucht eine spezielle Genehmigung. Wenn ein Tier aus einem Stall ausbüxt und in einen anderen Bezirk gelangt, wird es sofort getötet. Selbst der Transport von Heu in andere Bezirke ist verboten. 

Milde Schweiz

Dennoch hat der Zürcher Tierarzt Ivan Seidl für das Vorgehen in Island kein Verständnis. «Gleich die Katze einzuschläfern, halte ich für sehr bedenklich», sagt er dem BLICK. Eventuell wollten die isländischen Behörden ein Exempel statuieren, vermutet Seidl.

In der Schweiz sind die Bestimmungen wesentlich weniger streng als auf Island. Hierzulande muss kein Tourist um sein mitgebrachtes Haustier bangen. «So schnell würde man in der Schweiz kein Tier einschläfern. Da ist Island viel strenger», sagt Eva van Beek vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen dem BLICK.

«Ein beschlagnahmtes Haustier würde in der Schweiz erst dann eingeschläfert, wenn keine anderen Massnahmen möglich sind, oder auch bei akuter Seuchen- oder Tollwutgefahr», erklärt van Beek. Denn die Schweiz ist bis heute tollwutfrei. Und das soll auch so bleiben. (jmh)

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