Die Partnerin oder der Partner im Krankenhaus? Ein Kaufvertrag soll abgeschlossen werden? Wer ohne Trauschein zusammen lebt hat in solchen Situationen oft Schwierigkeiten, wichtige Auskünfte zu erhalten. Das kann schneller passieren, als einem lieb ist!
Wolfgang Kerschneraus Regensburg weiß Abhilfe. Er kam auf die Idee, eine standardisierte Vollmacht zu schaffen: Den Partner-Pass.
Die Funktionsweise: Beide Partner füllen jeweils einen eigenen Partner-Pass aus. Wenn beide Pässe mit einer gültigen Unterschrift und einem gemeinsamen Foto versehen sind, am gleichen Tag datiert wurden und mit den Personalausweis-Nummern versehen sind, gelten sie als gegenseitige Vollmacht für Geschäfte des täglichen Lebens, so Kerschner.
Die Partner-Vollmacht ermöglicht Behördengänge und den Abschluss oder die Kündigung von Miet- oder Kaufverträgen bis zur Höhe eines vorher festgelegten Betrags. Dazu erlaubt das Schriftstück den jederzeitigen Besuch bei Krankenhausaufenthalten und entbindet behandelnde Ärzte und das Pflegepersonal von der Schweigepflicht.
Der Partner-Pass ist rechtlich geprüft und für zehn Jahre gültig. Er ist für Personen ab dem 18. Lebensjahr geeignet und selbstverständlich jederzeit – auch einseitig – widerrufbar, ganz einfach dadurch, dass z.B. bei einer Trennung ein Pass vernichtet wird. Missbrauch ist damit weitestgehend ausgeschlossen. Auf Wunsch integriert er übrigens durch eine zusätzliche Unterschrift auch die Bereitschaft zur Organspende nach §2 des Transplantationsgesetzes.
Wolfgang Kerscher, der den Partner-Pass auf eigene Kosten entwickelt hat und ihn sich auch als Marke hat schützen lassen, vertreibt das Dokument seit 2011 regional im Raum Regensburg und auch im Internet unter www.partner-pass.de. Der Pass kostet 9,50 pro Stück (inkl. MwSt.) und ist auch direkt bei Wolfgang Kerscher, Moosweg 8, 93055 Regensburg, Tel. 0941 / 71445 erhältlich.
Herr rundumkiel ist neugierig geworden und wird sich die Partner-Pässe bestellen und dann im Kieler Raum auf Herz und Nieren prüfen. Spannende Frage: Werden Krankenhäuser, Behörden und Ärzte den Pässe akzeptieren? Bericht folgt, sobald die Pässe vorliegen…
Bildquelle: http://www.themenportal.de/bilder/ehe-light-partner-pass

Ich möchte wissen was ich machen kann. Meine Mutter wird 87 Jahre wird immer mehr vergesslich, versteckt vieles, weiß die den Tag nicht u.s.w. Ich die Tochter war heute bei der Krenkenkasse und habe einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Dort sagte man mir das ich normalerweise eine Vollmacht brauchte. Wenn ich das aber meiner Mutter erkläre, versteht sie es nicht und meint ich wollte ihr etwas. Wie kann ich eine Vollmacht aufstellen das ich solche Behördengänge allein machen kann?
Hallo, Ihre Mutter kann keine Vollmacht mehr ausstellen,da Sie offensichtlich nach Ihrer Schilderung nicht mehr geschäftsfähig ist.Sie müssten beim zuständigen Amtsgericht eine Anregung auf gesetzliche Bestreuung stellen. Bei der Anregung können Sie erklären ,dass Sie bereit sind als Betreuer zu fungieren.Wenn keine tatsächlichen Gründe gegen Sie sprechen,wird dies auch vom Grericht berücksichtigt.
MFG
Jörg
Ich möchte (72 Jahre alt) eine “Vollmacht für Notfälle” für meine Tochter vorberieten damit keine rechtliche Betreung vom Gericht zugeteielt wird.
Gibt´s dafür ein Formular?—Wo kann man dies beantragen/zukommen lassen?
Danke im Voraus
E. Megela