Der Gerichtsstreit zwischen dem Fußball-Drittligisten Holstein Kiel und seinem Ex-Trainer Falko Götz geht in die nächste Runde. Beide Parteien konnten sich bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Kiel nicht über die Höhe der Abfindung einigen.
Falko Götz äußert sich zu den Vorwürfen auf seiner Webseite: “Meine fristlose Entlassung als Cheftrainer von Holstein Kiel wird von den dortigen Vereinsverantwortlichen mit dem Vorwurf begründet, ich hätte nach unserer 1:2-Niederlage gegen Braunschweig am 8. August diesen Jahres einen Spieler geschlagen. Dieser Vorfall sei „eindeutig” und werde durch Aussagen von Betroffenen gestützt. Ich möchte an dieser Stelle unmissverständlich darstellen, dass ich zu keinem Zeitpunkt weder einen Spieler von Holstein Kiel geschlagen noch eine Tätlichkeit begangen habe.”
Nun soll der Prozess Ende Januar fortgesetzt werden. Aber die gegenseitigen Vorstellung sind weit auseinander und ein angestrebter Vergleich derzeit nicht in Sicht.
Falko Götz wurde am 18. September fristlos gekündigt, nachdem er nach dem Spiel gegen Braunschweig am 8. August einen Spieler mehrfach mit der flachen Hand gegen die Stirn geschlagen haben soll. Dies bestätigen eine Mehrzahlahl von Spielern, sie berichten von drei Schlägen, so Präsident Roland Reime gegenüber der dpa. Götz hingegen bestreitet den Vorfall, er habe nicht geschlagen.
Das wird schwierig für das zuständige Kieler Arbeitsgericht. Was ist schlagen? Was ist ein ebenso nicht akzeptierbarer Eingriff einer Führungskraft in die Persönlichkeit eines ihm anvertrauten Mitarbeiters? Was können und dürfen sich Trainer leisten? Es bleibt spannend denn es geht um Millionen.







